D18g22 - Kann der Telearbeiter jederzeit einen Übergang oder eine Rückkehr zur klassischen Arbeitsform verlangen?

Ja.

Der Telearbeiter oder der Arbeitgeber kann jederzeit einen Übergang oder eine Rückkehr zur klassischen Arbeitsform verlangen. Die Bedingungen für die Rückkehr können entweder von vornherein in dem der Telearbeit zugrundeliegenden Schriftstück oder auf kollektiver Ebene des Unternehmens oder aber auf individueller Ebene festgesetzt werden.

Wenn die Telearbeit gelegentlich ist, stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dem er gestattet, Telearbeit zu leisten, eine schriftliche Bestätigung aus. Die individuelle Einigung betreffend unregelmäßige Telearbeitszeiten kann demnach entweder im Arbeitsvertrag oder durch sonstige Mittel (E-Mail, SMS usw.) festgehalten werden.

Handelt es sich um regelmäßige Telearbeit müssen die Modalitäten für den Übergang oder die Rückkehr zur klassischen Arbeitsform im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu dem Zeitpunkt schriftlich festgehalten werden, an dem der Arbeitnehmer mit der Telearbeit beginnt.

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