D18g21 - Genießen Telearbeiter die gleichen kollektiven Rechte wie die anderen Arbeitnehmer des Unternehmens?

Ja.

Der Telearbeiter genießt die gleichen kollektiven Rechte wir die Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Unternehmens.

Somit gilt für den Telearbeiter Folgendes:

  • er hat das Recht, über sämtliche angemessenen Kommunikationsmittel mit den Personalvertretern des Unternehmens zu kommunizieren;
  • er unterliegt den gleichen Bedingungen zur aktiven und passiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen;
  • er wird bei der Berechnung der erforderlichen Ober- und Untergrenzen für die Zwecke der Personalvertretung mit eingerechnet.

Zum letzten Mal aktualisiert am