Ja.
Der Telearbeiter genießt die gleichen kollektiven Rechte wir die Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Unternehmens.
Somit gilt für den Telearbeiter Folgendes:
- er hat das Recht, über sämtliche angemessenen Kommunikationsmittel mit den Personalvertretern des Unternehmens zu kommunizieren;
- er unterliegt den gleichen Bedingungen zur aktiven und passiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen;
- er wird bei der Berechnung der erforderlichen Ober- und Untergrenzen für die Zwecke der Personalvertretung mit eingerechnet.