D18g2 - Für wen gelten die Bestimmungen zur Telearbeit?

Die Bestimmungen zur Telearbeit gelten für die vom Arbeitsgesetzbuch betroffenen Arbeitnehmer, mit Ausnahme derjenigen, die einen öffentlich-rechtlichen oder gleichgestellten Status besitzen.

Die Bestimmungen zur Telearbeit gelten nicht:

  • bei Entsendungen ins Ausland;
  • für das Transportwesen im weitesten Sinne (mit Ausnahme der Verwaltung);
  • für Handelsvertreter;
  • für Coworking Spaces, insofern die Arbeit in einer Außenstelle des Unternehmens geleistet wird;
  • für Smart Working im Sinne von punktuellen Einsätzen per Smartphone oder Notebook außerhalb des Arbeitsplatzes oder des üblichen Telearbeitsplatzes;
  • bei Dienstleistungen, die außerhalb des Unternehmens an Kunden erbracht werden.

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