Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer in Sachen Arbeitszeit müssen eingehalten werden.
Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass der Ausnahmecharakter der Überstunden im Falle der Telearbeiter gleichermaßen streng beachtet wird.
Im Übrigen müssen die Parteien Modalitäten zur Regelung der Leistung von Überstunden vereinbaren, die soweit wie möglich mit den im Unternehmen geltenden Verfahren übereinstimmen.