In der Praxis muss ein Gleichgewicht gefunden werden, um die für die Telearbeit typische Flexibilität und Effizienz zu gewährleisten und gleichzeitig zu verhindern, dass der Arbeitnehmer mit Arbeit überlastet wird. Aus gesetzlicher Sicht darf die Telearbeit an sich keine Ausnahme darstellen. Für die Arbeitsorganisation gelten die gleichen Vorschriften wie im Unternehmen.
Die Arbeitslast des Telearbeiters und die für ihn geltenden ergebnisbezogenen Kriterien sind die gleichen, wie sie für vergleichbare Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers gelten.