Der Arbeitgeber muss die durch das Gesetz und die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union vorgeschriebenen Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten, die vom Telearbeiter zu beruflichen Zwecken genutzt und verarbeitet werden, zu gewährleisten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Telearbeiter in Sachen Datenschutz zu informieren und je nach Bedarf zu schulen.
Die Information und Schulung betreffen namentlich sämtliche Gesetze und einschlägigen Vorschriften des Unternehmens in Sachen Datenschutz.
Der Arbeitgeber informiert den Telearbeiter insbesondere:
- über jegliche Einschränkung der Nutzung der IT-Ausrüstung oder -Tools wie Internet, E-Mails oder Mobiltelefon;
- über die Strafen bei Missachtung der Vorschriften.
Der Telearbeiter muss diese Vorschriften einhalten.