D18a18 - Haben landwirtschaftliche Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Überstundenzuschlags?

Ja.

Wie bereits in Punkt D18a5, erörtert, gilt infolge der jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung fortan, dass die Arbeitnehmer der Familienbetriebe und der Nicht-Familienbetriebe im Bereich der Landwirtschaft, des Weinbaus und des Gartenbaus der gemeinrechtlichen Regelung in Sachen Zuschlag für Überstunden unterliegen.

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