D18a12 - Auf welche tägliche Ruhezeit haben landwirtschaftliche Arbeitnehmer Anspruch?

Wie bereits in Punkt D18a5 erörtert, gilt infolge der jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung fortan, dass die Arbeitnehmer der Familienbetriebe und der Nicht-Familienbetriebe im Bereich der Landwirtschaft, des Weinbaus und des Gartenbaus der gemeinrechtlichen Regelung in Sachen tägliche Ruhezeit unterliegen

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