Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden muss die Arbeitszeit durch eine oder mehrere bezahlte oder unbezahlte, an die Art der Beschäftigung angepasste Ruhezeit(en) unterbrochen werden. Zu beachten ist, dass die Dauer dieser Pause nicht gesetzlich geregelt ist.
Die tägliche Arbeitszeit darf nur durch eine unbezahlte Pause unterbrochen werden.
Jeder Arbeitnehmer hat innerhalb von 24 Stunden Anspruch auf eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 11 Stunden.