D4f6 - Sind die Arbeitgeber verpflichtet, Männer und Frauen nach denselben Kriterien zu vergüten?

Ja.

Die verschiedenen Bestandteile, aus denen sich das Arbeitsentgelt zusammensetzt, sind nach gleichen Standards für Männer und Frauen festzulegen.

Die Kategorien und die Kriterien für die berufliche Einstufung und Beförderung sowie die sonstigen Berechnungsgrundlagen für das Arbeitsentgelt, insbesondere die Methoden für die Beurteilung der einzelnen Posten, müssen für Arbeitnehmer beider Geschlechter gleich sein.

Mit diesen Bestimmungen sollen geschlechtsneutrale Einstufungs- und Beförderungskriterien garantiert werden, d. h. solche, die für Männer und Frauen gleich sind.

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