Nein.
Der Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ gilt nur innerhalb desselben Unternehmens (Cass. soc. 12. Juli 2006, Nr. 04-46.104).
Zudem gilt dieser Grundsatz nicht auf Konzernebene (Cass. soc.16. September 2015, Nr. 13-28.415).
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Nein.
Der Grundsatz „Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit“ gilt nur innerhalb desselben Unternehmens (Cass. soc. 12. Juli 2006, Nr. 04-46.104).
Zudem gilt dieser Grundsatz nicht auf Konzernebene (Cass. soc.16. September 2015, Nr. 13-28.415).