Ja.
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Unterkunft zur Verfügung oder stellt er dessen Verpflegung sicher, kann er den Wert der entsprechenden Leistung vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers abziehen.
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Ja.
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Unterkunft zur Verfügung oder stellt er dessen Verpflegung sicher, kann er den Wert der entsprechenden Leistung vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers abziehen.