D4b4 - Kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers abziehen?

Ja.

Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Unterkunft zur Verfügung oder stellt er dessen Verpflegung sicher, kann er den Wert der entsprechenden Leistung vom Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers abziehen.

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