Wenn der Vertrag unterjährig endet und der Arbeitnehmer den gesamten Urlaub oder einen Teil davon bereits genommen hat, ohne dass der Urlaubsanspruch bereits in diesem Umfang erworben wurde, kann der Arbeitgeber das zu viel gezahlte Urlaubsentgelt vom Arbeitnehmer zurückfordern.
Hat der Arbeitgeber Urlaub vergütet, den ein Arbeitnehmer zu viel genommen hat, oder hat er versehentlich ein Urlaubsentgelt gezahlt, kann er diese Beträge auf Grundlage der allgemeinen Vorschrift für eine Rückzahlung rechtsgrundlos gezahlter Beträge zurückfordern, wonach eine rechtsgrundlose Zahlung vorliegen muss.
Der Arbeitgeber kann nicht von sich aus Entgelt des Arbeitnehmers zurückbehalten, d. h. vom Arbeitnehmer zu viel bezogenes Urlaubsentgelt einfach abziehen.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, vom Arbeitnehmer eine Erstattung des Urlaubsentgelts zu verlangen. Lehnt der Arbeitnehmer dies ab, kann der Arbeitgeber gerichtlich vorgehen, um seine Rechte durchzusetzen.