Auch eine freiwillige, wiederholte Zahlung eines Betrags, der nicht geschuldet wird, begründet kein erworbenes Recht.
Diese Website verwendet für ihren Betrieb notwendige Cookies, ohne Nutzung personenbezogener Daten. Diese Cookies können nicht abgelehnt werden. Nicht notwendige Cookies werden zu statistischen Zwecken benutzt und nur aktiviert, wenn Sie sie zulassen. Unsere Datenschutzbestimmungen lesen.
Sprache wechseln
Auch eine freiwillige, wiederholte Zahlung eines Betrags, der nicht geschuldet wird, begründet kein erworbenes Recht.