Derjenige, der irrtümlich oder vorsätzlich etwas annimmt, das ihm nicht geschuldet wird (der Accipiens), ist verpflichtet, es demjenigen, von dem er es zu Unrecht erhalten hat (der Solvens), zurückzuzahlen.
Die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlter Beträge beschreibt das Recht des Solvens, die Erstattung des Werts zu verlangen, mit dem sich der Accipiens zu Unrecht bereichert hat.