Beschließt ein Arbeitgeber, Gratifikationen zu streichen oder herabzusetzen, die er seinem Personal bisher gezahlt hat, unabhängig davon, ob diese Prämien ausdrücklich vertraglich festgelegt sind oder sich aus der üblichen Praxis ergeben, ist er verpflichtet, bei dieser Änderung das Verfahren zu beachten, das für Änderungen wesentlicher Arbeitsbedingungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers anwendbar ist.
Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer per Einschreiben informieren, und die Herabsetzung oder Streichung der Gratifikation wird erst nach Ablauf einer Frist wirksam, die sich nach den Dienstjahren des Arbeitnehmers richtet.