D6b2 - Wird der Urlaub bei Krankheit des Arbeitnehmers unterbrochen?

Ja.

Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Jahresurlaubs, werden die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage angerechnet.

Der Resturlaub muss dann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer neu festgelegt werden.

Anmerkung
Verbringt der Arbeitnehmer seinen Urlaub:

  • in Luxemburg, muss er seinen Arbeitgeber binnen 3 Tagen per Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informieren;
  • im Ausland, muss er alles Notwendige veranlassen, damit der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schnellstmöglich erhält.

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