Das Arbeitszeugnis dient als Nachweis für die Existenz und die Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses und muss nur den Beginn und das Ende des Beschäftigungsverhältnisses, die Art der ausgeübten Beschäftigung oder gegebenenfalls die nacheinander ausgeübten Beschäftigungen sowie die Zeiträume, in denen diese ausgeübt wurden, enthalten.
Anmerkung
Das Arbeitszeugnis darf keine tendenziösen oder für den Arbeitnehmer nachteiligen Bemerkungen enthalten.