Nichtige Kündigung
Kündigung eines Bewerbers für ein Amt als Betriebsratsmitglied
Eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung während des Kündigungsschutzes, der sich ab dem Tag der Bewerbung bis zum Ablauf von 3 Monaten (oder bis zum Ende des Wahlverfahrens) erstreckt, ist nichtig. (s. D17a43).
Eine Kündigung ist möglich bei verfrühter Bewerbung.
Kündigung eines ordentlichen oder stellvertretenden Betriebsratsmitglieds oder eines ehemaligen Mitglieds des Betriebsrats
Eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung während des Kündigungsschutzes, der sich ab dem Tag der Amtsübernahme bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende oder Beendigung des Amts erstreckt, ist nichtig. (s. D17a43).