Nichtige Kündigung
Kündigung eines Bewerbers für ein Amt als Betriebsratsmitglied
Eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung während des Kündigungsschutzes, der sich ab dem Tag der Bewerbung bis zum Ablauf von 3 Monaten (oder bis zum Ende des Wahlverfahrens) erstreckt, ist nichtig.
Eine Kündigung ist möglich bei verfrühter Bewerbung.
Kündigung eines ordentlichen oder stellvertretenden Betriebsratsmitglieds
Eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung während des Kündigungsschutzes, der sich ab dem Tag der Amtsübernahme bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende oder Beendigung des Amts erstreckt, ist nichtig.
Formfehler
Kündigung eines Bewerbers für den gemischten Betriebsausschuss
Eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung während des Kündigungsschutzes, der sich ab dem Tag der Kandidatur bis zum Ablauf von 3 Monaten erstreckt, erfordert die Zustimmung des gemischten Betriebsausschusses oder eine richterliche Genehmigung.
Kündigung eines Mitglieds des gemischten Betriebsausschusses
Eine ordentliche Kündigung oder eine fristlose Kündigung während des Kündigungsschutzes, der sich ab dem Tag der Amtsübernahme bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende oder Beendigung des Amts erstreckt, erfordert die Zustimmung des gemischten Betriebsausschusses oder eine richterliche Genehmigung.