Für den Fall, dass die Kündigungsfrist über die Einstellung des Geschäftsbetriebs des Arbeitgebers bzw. die Schließung des Unternehmens hinausgeht, sind die Vergütungen, die als Entschädigung wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist im Fall der Kündigung zu zahlen sind, noch vom Arbeitgeber zu zahlen.
Gemäß Artikel L. 124-9 des Arbeitsgesetzbuchs kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von seiner Arbeit freistellen.