Die Arbeitsfreistellung muss schriftlich in dem Kündigungsschreiben oder in einem anderen Schriftstück, das dem Arbeitgeber ausgehändigt wird, formuliert werden.
Beispiele
„Sie sind ab dem [Datum] bis zum Ende Ihrer Kündigungsfrist von Ihrer Arbeit freigestellt.“
Reagiert der Arbeitgeber nicht auf einen Freistellungsantrag des Arbeitnehmers, kann dies nicht als stillschweigende Zustimmung zu der Freistellung ausgelegt werden. Um zu vermeiden, dass ihm unentschuldigte Abwesenheit vorgeworfen wird, muss dem Arbeitnehmer ein Schriftstück vorliegen, in dem die Freistellung bestätigt wird und angegeben ist, auf welchen Zeitraum sie sich bezieht.