Nein. Der Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen an dem Tag, an die Entscheidung über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente zugunsten des Arbeitnehmers ergeht, unabhängig davon, ob die Erwerbsminderungsrente endgültig oder zeitlich begrenzt ist.
Anmerkung
In keinem Gesetzestext ist die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags vorgesehen, wenn die Erwerbsminderungsrente nur vorübergehend bezogen wird.