D11g8 - Wird der Arbeitsvertrag im Fall der Gewährung einer zeitlich begrenzten Erwerbsminderungsrente nur vorübergehend ausgesetzt und tritt nach Bezugsende dieser Rente wieder in Kraft?

Nein. Der Arbeitsvertrag endet von Rechts wegen an dem Tag, an die Entscheidung über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente zugunsten des Arbeitnehmers ergeht, unabhängig davon, ob die Erwerbsminderungsrente endgültig oder zeitlich begrenzt ist.

Anmerkung
In keinem Gesetzestext ist die stillschweigende Fortsetzung des Vertrags vorgesehen, wenn die Erwerbsminderungsrente nur vorübergehend bezogen wird.

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