Nein.
Wenn die Beendigung von Rechts wegen auf ein Ereignis zurückzuführen ist, das mit der Situation des Arbeitnehmers zusammenhängt und nicht aus einer vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidung resultiert, kann das Arbeitsverhältnis der schwangeren Arbeitnehmerin von Rechts wegen in den vom Gesetzgeber erschöpfend vorgesehenen Fällen enden.