D11f7 - Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung im Fall einer Auflösung des Vertrags mit sofortiger Wirkung aufgrund einer schwerwiegenden Verfehlung seitens des Arbeitgebers?

Ja.

Ein Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag, dem der Arbeitgeber ordentlich gekündigt hat oder der den Vertrag aus schwerwiegendem Grund, der auf den Arbeitgeber zurückzuführen ist, oder aufgrund einer Verfehlung seitens des Arbeitgebers gekündigt hat und dessen Auflösung vom Arbeitsgericht als gerechtfertigt und begründet angesehen wird, hat Anspruch auf eine Abfindung.

So hat ein Arbeitnehmer, der fristlos wegen einer schwerwiegenden Verfehlung des Arbeitgebers kündigt, Anspruch auf dieselbe Abfindung wie ein Arbeitnehmer, dessen fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber für unrechtmäßig erklärt wurde.

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