D11f3 - In welcher Form muss er seine fristlose Kündigung beim Arbeitgeber einreichen?

Der Arbeitnehmer muss wie folgt kündigen:

  • schriftlich;
  • per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe einer Kopie an die andere Partei mit Empfangsbestätigung per Unterschrift.

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