Ja.
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber über eine frei gewordene Stelle informiert wird, muss diese nicht annehmen. Er verliert dadurch nicht seinen Anspruch auf bevorzugte Wiedereinstellung für die übrige Dauer des Einjahreszeitraums.
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Ja.
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber über eine frei gewordene Stelle informiert wird, muss diese nicht annehmen. Er verliert dadurch nicht seinen Anspruch auf bevorzugte Wiedereinstellung für die übrige Dauer des Einjahreszeitraums.