Wenn das Vorgespräch zwingend vorgeschrieben ist (≥ 150 Beschäftigte oder Tarifvertrag), ist eine Kündigung, die ohne das vorgeschriebene Vorgespräch ausgesprochen wird, aufgrund eines Formfehlers rechtswidrig.
Eine aufgrund eines Formfehlers rechtswidrige Kündigung hat zur Folge, dass der Arbeitgeber bis zu einem Monatsgehalt zahlen muss, aber nur, wenn die Kündigung nicht materiell unrechtmäßig ist.