Die Entlassung des Arbeitnehmers unter Einhaltung der Kündigungsfrist wird frühestens am Tag nach dem Vorgespräch und spätestens 8 Tage nach dem Vorgespräch mitgeteilt, es sei denn, im geltenden Tarifvertrag ist eine andere Frist vorgesehen.
Sollte der zum Vorgespräch eingeladene Arbeitnehmer ohne triftigen Grund nicht erscheinen, wird die Kündigung frühestens am Tag nach dem für das Vorgespräch angesetzten Termin und spätestens 8 Tage nach dem für das Vorgespräch angesetzten Termin mitgeteilt, es sei denn, der geltende Tarifvertrag sieht andere Fristen vor.