D11a25 - Ist eine mündliche Kündigung wirksam?

Nein.

Eine mündliche Kündigung ist automatisch unrechtmäßig.

Ein Arbeitnehmer, der vorgibt, dass ihm mündlich gekündigt wurde, muss den Beweis für die mündliche Kündigung erbringen. Die Arbeitsgerichte prüfen dann den Sachverhalt und die Aussagen des Arbeitgebers.

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