Ja.
Die Regelung im Fall einer Beendigung des Arbeitsvertrags von Rechts wegen während der Kündigungsfrist kann auf den Fall einer arbeitnehmerseitigen Kündigung während der Kündigungsfrist übertragen werden.
Eine Beendigung von Rechts wegen während der Kündigungsfrist und somit nach der Entlassung berührt nicht den Anspruch des Arbeitnehmers auf Abfindung, vorbehaltlich einer kontinuierlichen Beschäftigungsdauer von mindestens 5 Jahren bei demselben Arbeitgeber, da dieser Anspruch im Augenblick der Entlassung entsteht, auch wenn der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, die Abfindung in dem Moment zu zahlen, in dem der Arbeitnehmer seine Arbeit tatsächlich niederlegt.
Sofern der Anspruch auf Abfindung im Augenblick der Entlassung unter Einhaltung der Kündigungsfrist entsteht, ergibt sich daraus, dass ein Arbeitnehmer, der während der Kündigungsfrist und somit nach der Entlassung kündigt, Anspruch auf eine Abfindung hat, vorbehaltlich einer kontinuierlichen Beschäftigungsdauer von mindestens 5 Jahren bei demselben Arbeitgeber.