D11a20 - Wie hoch ist die Abfindung?

Die Höhe der Abfindung hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist ab, auch wenn der Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt wurde.

Für die Bestimmung der Betriebszugehörigkeit, die darüber entscheidet, (1) ob der gekündigte Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung hat oder nicht und (2) gegebenenfalls, wie hoch die Abfindung ist, ist das Datum des Ablaufs der gesetzlichen Kündigungsfrist maßgeblich.

Hierzu ein Beispiel: Der Arbeitnehmer X wurde am 1. Januar 2014 eingestellt und ihm wurde am 16. November 2018 gekündigt.

  • Für die Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist ist der Tag der Kündigung maßgeblich (16. November 2018): Betriebszugehörigkeit von 4 Jahren und 10,5 Monaten -> gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Monaten.
  • Für die Höhe der Abfindung ist das Datum des Ablaufs der Kündigungsfrist maßgeblich (31. Januar 2019): Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren -> Abfindung von 1 Monatsgehalt.

Die Betriebszugehörigkeit wird nicht nur nach den Dienstjahren in dem kündigenden Unternehmen bemessen, sondern es werden auch die Dienstjahre berücksichtigt, die gegebenenfalls in der Unternehmensgruppe geleistet wurden, sofern das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung bestand.

Die Abfindung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, die in demselben Unternehmen beschäftigt waren, wird ab deren Eintritt in das Unternehmen anteilig zu den Beschäftigungszeiten nach einer der beiden Modalitäten berechnet.

Übersicht der Abfindungen berechnet nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers
Betriebszugehörigkeit Abfindung

< 5 Jahre

0 Monatsgehälter

≥ 5 Jahre

1 Monatsgehälter

≥ 10 Jahre

2 Monatsgehälter

≥ 15 Jahre

3 Monatsgehälter

≥ 20 Jahre

6 Monatsgehälter

≥ 25 Jahre

9 Monatsgehälter

≥ 30 Jahre

12 Monatsgehälter

Wählt der Arbeitgeber eine kürzere Kündigungsfrist als die geltende gesetzliche Kündigungsfrist, wird für die Bestimmung der Betriebszugehörigkeit dennoch die gesetzliche Kündigungsfrist zugrunde gelegt.

Die Abfindung ist einkommensteuerbefreit.

Nähere Informationen zur Einkommensteuer finden Sie auf der Website der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes).

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