D11a2 - Muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu einem Gespräch bitten, bevor er die Kündigung ausspricht?

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor der Kündigung zu einem sogenannten Vorgespräch bitten:

  • wenn bei dem Arbeitgeber mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigt sind (maßgeblich für diese Schwelle von 150 Arbeitnehmern ist der Tag, an dem der Arbeitgeber beschließt, das Kündigungsverfahren einzuleiten) oder
  • wenn der geltende Tarifvertrag dies vorsieht.

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