Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor der Kündigung zu einem sogenannten Vorgespräch bitten:
- wenn bei dem Arbeitgeber mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigt sind (maßgeblich für diese Schwelle von 150 Arbeitnehmern ist der Tag, an dem der Arbeitgeber beschließt, das Kündigungsverfahren einzuleiten) oder
- wenn der geltende Tarifvertrag dies vorsieht.