Begriffsbestimmungen
Der Tarifvertrag ist ein Vertrag, der die Arbeitsverhältnisse und -bedingungen der Arbeitnehmer, die mittels Arbeitsvertrags an den Arbeitgeber gebunden sind, regelt. Er wird abgeschlossen zwischen:
- auf der Arbeitnehmerseite: einer oder mehreren Arbeitnehmergewerkschaften;
- auf Arbeitgeberseite:
- einem einzelnen Unternehmen;
- einem oder mehreren Arbeitgeberverbänden oder
- einer Gruppe oder Gesamtheit von Unternehmen, deren Produktion, Tätigkeit oder Berufsgruppe gleicher Art sind oder die eine wirtschaftliche und soziale Einheit bilden, wenn die Parteien, die zum Abschluss solcher Verträge berechtigt sind, dies beschließen.