Der Arbeitgeber muss alle erforderlichen Präventionsmaßnahmen treffen, um den Schutz der Würde aller Personen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen Informationsmaßnahmen beinhalten.
Der Arbeitgeber muss im Arbeitsverhältnis jegliche sexuelle Belästigung unterlassen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet darauf zu achten, jegliche sexuelle Belästigung, von der er Kenntnis hat, unverzüglich zu unterbinden.
Anmerkung
Der Arbeitgeber muss nicht nur jegliche sexuelle Belästigung unterlassen, sondern dieser auch vorbeugen und die Belästigung von
- Arbeitskollegen,
- Vorgesetzen,
- externen Personen, die mit dem Arbeitgeber in Beziehung stehen, wie z. B. als Kunden oder Lieferanten des Unternehmens, unterbinden.