Während des Mutterschaftsurlaubs haben Frauen im Angestelltenverhältnis oder nicht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern sie im Laufe des dem Mutterschaftsurlaub vorangehenden Jahres mindestens 6 Monate pflichtversichert waren.
Mit dem Mutterschaftsgeld verhält es sich wie mit dem Krankengeld; es wird vom Staat bezahlt.
Das Mutterschaftsgeld entspricht in der Regel dem zuvor von der Arbeitnehmerin bezogenen Lohn, wobei die Obergrenze beim 5-Fachen des sozialen Mindestlohns (SSM) liegt (d. h. ab dem 1. Juni 2026 bei 13.856,65 € brutto/Monat (Index 992,24).