D7c5 - Wie wird die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs entlohnt?

Während des Mutterschaftsurlaubs haben Frauen im Angestelltenverhältnis oder nicht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern sie im Laufe des dem Mutterschaftsurlaub vorangehenden Jahres mindestens 6 Monate pflichtversichert waren.

Mit dem Mutterschaftsgeld verhält es sich wie mit dem Krankengeld; es wird vom Staat bezahlt.

Das Mutterschaftsgeld entspricht in der Regel dem zuvor von der Arbeitnehmerin bezogenen Lohn, wobei die Obergrenze beim 5-Fachen des sozialen Mindestlohns (SSM) liegt (d. h. ab dem 1. Mai 2025 bei 13.518,70 € brutto/Monat (Index 968,04).

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