D7a8 - Können schwangere Frauen von der Arbeit freigestellt werden, um ihre Termine zur Schwangerschaftsvorsorge wahrzunehmen?

Ja.

Schwangere müssen ohne Lohn- bzw. Gehaltseinbußen von der Arbeit freigestellt werden, um sich zu den in Artikel 277 des Gesetzes vom 13. Mai 2008 zur Einführung eines einheitlichen Status (loi du 13 mai 2008 portant introduction d'un statut unique) vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen zu begeben (Zitat: „Um Anspruch auf die vorgeburtliche Geburtsbeihilfe zu haben, muss sich die Schwangere während ihrer Schwangerschaft mindestens 5 ärztlichen und einer zahnärztlichen Untersuchung unterziehen“), sofern diese während der Arbeitszeit stattfinden müssen.

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