D7a6 - Was passiert, wenn der Arbeitgeber oder die betroffene Arbeitnehmerin nicht mit der Stellungnahme des Arbeitsmediziners einverstanden ist?

Die Stellungnahmen des Arbeitsmediziners können überprüft werden. Der Arbeitgeber oder die betroffene Arbeitnehmerin kann eine solche Überprüfung binnen 15 Tagen nach Zustellung der Stellungnahme per Einschreiben beantragen.

Der Antrag auf Überprüfung muss bei der Abteilung für Gesundheit am Arbeitsplatz (Division de la Santé au Travail) der Gesundheitsbehörde (Direction de la Santé) des Ministeriums für Gesundheit eingereicht werden, welche das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) davon in Kenntnis setzt und binnen 15 Tagen nach ihrer Anrufung eine Entscheidung treffen muss.

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