D5k24 - Was passiert, wenn der Arbeitgeber trotz gesetzlicher Verpflichtung keinen Arbeitsorganisationsplan erstellt?

Wird trotz der Verpflichtung kein Arbeitsorganisationsplan erstellt, finden nur die Grenzen Anwendung, die sich aus den folgenden Bestimmungen ergeben:

  • den Bestimmungen über die Arbeitszeit im Allgemeinen,
  • den Bestimmungen über die Beschäftigung von Teilzeitarbeitnehmern und
  • den Bestimmungen über die Beschäftigung junger Arbeitnehmer.

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