Da Betriebe, die regelmäßig weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, und Saisonbetriebe nicht zur Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans verpflichtet sind, muss der Arbeitgeber ein aktuelles Verzeichnis führen, in dem die Tages- und Wochenarbeitszeit aller Arbeitnehmer erfasst wird.