D5k20 - Welche Pflichten hat der Arbeitgeber in Betrieben, die regelmäßig weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, und in Saisonbetrieben?

Da Betriebe, die regelmäßig weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, und Saisonbetriebe nicht zur Erstellung eines Arbeitsorganisationsplans verpflichtet sind, muss der Arbeitgeber ein aktuelles Verzeichnis führen, in dem die Tages- und Wochenarbeitszeit aller Arbeitnehmer erfasst wird.

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