D5k18 - Wie ist die Situation für Teilzeitbeschäftigte?

Für Teilzeitarbeitnehmer, außer im Arbeitsvertrag wären andere Bestimmungen vorgesehen, darf die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit weder mehr als 30% (20% + 10%) der im Arbeitsvertrag festgelegten täglichen Höchstarbeitszeit noch mehr als 35% (20% + 15%) der im Arbeitsvertrag festgelegten wöchentlichen Höchstarbeitszeit betragen.

Beispiel

Sieht der Teilzeitarbeitsvertrag beispielsweise eine normale Höchstarbeitszeit von 6 Stunden pro Tag und von 24 Stunden die Woche vor, erlaubt der Bezugszeitraum maximal 7 Stunden und 12 Minuten täglich zu arbeiten und 28 Stunden und 48 Minuten die Woche.

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