D5k18 - Wie ist die Situation für Teilzeitbeschäftigte?

Für Teilzeitarbeitnehmer darf die tatsächliche tägliche und wöchentliche Arbeitszeit vorbehaltlich einer anderslautenden Bestimmung im Arbeitsvertrag die im Arbeitsvertrag festgelegte tägliche und wöchentliche Arbeitszeit um höchstens 10 % bzw. 15 % überschreiten.

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