D5k17 - Gibt es Ausnahmen für die tägliche Höchstarbeitszeit auf örtlichen Veranstaltungen und Festen?

Während örtlicher Veranstaltungen und Feste beläuft sich die tägliche Höchstarbeitszeit für Hotelbetriebe, Gastronomiebetriebe, Schankbetriebe und vergleichbare Betriebe auf 12 Stunden. Dies gilt unabhängig von der Größe des Betriebs.

Anmerkung
Diese Ausnahme beschränkt sich jedoch auf 2 örtliche Veranstaltungen oder Feste pro Jahr.

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