In Betrieben, die sich um den Gastronomiebetrieb auf Touristenschiffen im Rahmen der Binnenschifffahrt kümmern und die Mahlzeiten selbst zubereiten, wird die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit während des Betriebszeitraums des Schiffs auf 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche erhöht:
Zeitabschnitt des Jahres |
Tägliche Höchstarbeitszeit |
Wöchentliche Höchstarbeitszeit |
Betriebszeitraum des Schiffs |
12 Stunden |
60 Stunden |
Anmerkung
Die durchschnittlichen Tages- und Wochenarbeitszeiten können überschritten werden, sofern der Betrieb seinen Arbeitnehmern, Auszubildenden und Praktikanten zusätzlich zur ununterbrochenen täglichen Ruhezeit von 11 Stunden eine bezahlte Pause von mindestens zwei Stunden pro Tag garantiert.