In Betrieben, die sich um den Gastronomiebetrieb auf Touristenschiffen im Rahmen der Binnenschifffahrt kümmern und die Mahlzeiten nicht selbst zubereiten, wird die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit je nach den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Zeiten des Jahres auf 12 Stunden pro Tag und 54 Stunden bzw. 60 Stunden pro Woche erhöht:
Zeitabschnitt des Jahres |
Tägliche Höchstarbeitszeit |
Wöchentliche Höchstarbeitszeit |
Mai, Juni, September und Oktober |
12 Stunden |
54 Stunden |
Juli und August |
12 Stunden |
60 Stunden |