In Betrieben, die regelmäßig zwischen 15 und 49 Arbeitnehmer beschäftigen, wird die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit je nach den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Zeiten des Jahres auf 12 Stunden pro Tag und 51 Stunden pro Woche erhöht:
Zeitabschnitt des Jahres |
Tägliche Höchstarbeitszeit |
Wöchentliche Höchstarbeitszeit |
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12 Stunden |
51 Stunden |