D5k13 - Wie ist im Hotel- und Gastronomiegewerbe die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit in Betrieben, die regelmäßig zwischen 15 und 49 Arbeitnehmer beschäftigen?

In Betrieben, die regelmäßig zwischen 15 und 49 Arbeitnehmer beschäftigen, wird die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit je nach den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Zeiten des Jahres auf 12 Stunden pro Tag und 51 Stunden pro Woche erhöht:

 

Zeitabschnitt des Jahres 

Tägliche Höchstarbeitszeit

Wöchentliche Höchstarbeitszeit

  • Juni bis einschließlich September
  • Jahresende (vom 23. Dezember bis einschließlich 2. Januar)
  • Ostern (die Woche vor und die Woche nach Ostern, einschließlich des Samstags vor der ersten Woche und des Sonntags nach der zweiten Woche)
  • Pfingsten (die Woche vor und die Woche nach Pfingsten, einschließlich des Samstags vor der ersten Woche und des Sonntags nach der zweiten Woche)

12 Stunden

51 Stunden

 

Zum letzten Mal aktualisiert am