D5i8 - Dürfen Jugendliche Überstunden leisten?

Grundsätzlich dürfen Jugendliche keine Überstunden leisten.

Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot

Die Leistung von Überstunden ist nur in den nachstehend aufgeführten Ausnahmefällen möglich:  

  • im Falle höherer Gewalt

oder

  • wenn die Existenz oder Sicherheit des Unternehmens dies erfordert.

In diesen Fällen werden Überstunden nur in dem zur Vermeidung einer ernsthaften Störung des normalen Betriebs des Unternehmens erforderlichen Maße geleistet.

Die Arbeiten, die die Jugendlichen in den Überstunden durchführen, müssen vorübergehend sein und dürfen keinerlei Aufschub dulden.

Der Arbeitgeber darf nur dann Überstunden von Jugendlichen verlangen, wenn erwiesenermaßen keine erwachsenen Arbeitnehmer dafür zur Verfügung stehen und sofern ihre Gesundheit und Sicherheit oder ihre Entwicklung nicht beeinträchtigt werden und sich die Überstunden nicht negativ auf ihren Unterricht, ihre Ausbildung und ihre Teilnahme an Orientierungs- oder Berufsausbildungsprogrammen oder ihre Fähigkeit, Nutzen aus den Unterweisungen zu ziehen, auswirken.

Der Unternehmensleiter oder sein Vertreter muss unverzüglich und unter Angabe der Gründe den Direktor des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts davon in Kenntnis setzen.

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