Zusätzlich zu der zu bewilligenden Ausgleichsruhezeit wird die Sonntagsarbeit mit einem Zuschlag von 100 % entlohnt.
Für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen erhalten Jugendliche einen Lohnzuschlag in gleicher Höhe wie für die Sonntagsarbeit: 100 %.
Der junge Arbeitnehmer hat somit Anspruch auf:
- die Vergütung der Zahl der Arbeitsstunden, die an diesem Tag normalerweise geleistet worden wären;
- + die Vergütung der tatsächlich am Feiertag geleisteten Arbeitsstunden zum normalen Stundentarif;
- + einen Zuschlag von 100 % auf den normalen Stundentarif der tatsächlich an diesem Tag geleisteten Arbeitsstunden.
Die Gesamtvergütung für die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag beläuft sich demnach auf 300 % des normalen Stundenlohns. Zusätzlich wird ein Tag als Ausgleichsruhezeit gewährt.