D5i11 - Welche Ruhezeit steht jungen Arbeitnehmern zu?

Ruhezeit

Nach 4 Stunden Arbeit steht Jugendlichen eine bezahlte oder unbezahlte Ruhezeit von mindestens 30 aufeinanderfolgenden Minuten zu.

Werden die Jugendlichen in der Produktion und in einem Team gemeinsam mit erwachsenen Arbeitnehmern eingesetzt, so stehen ihnen dieselben Pausenzeiten zu wie den erwachsenen Arbeitnehmern.

Die tägliche Arbeitszeit darf nur durch eine Ruhezeit unterbrochen werden.

Tägliche Ruhezeit

Über einen Zeitraum von 24 Stunden steht Jugendlichen eine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Stunden zu.

Wöchentliche Ruhezeit

Über einen Zeitraum von 7 Tagen steht Jugendlichen eine regelmäßige Ruhezeit von 2 aufeinanderfolgenden Tagen zu, die in der Regel den Sonntag einschließt.

Wenn dies durch objektive technische oder organisatorische Gründe gerechtfertigt ist, kann die Ruhezeit verkürzt werden, wobei sie nicht kürzer als 44 aufeinanderfolgende Stunden sein darf.

Ausnahmen

Unter bestimmten Bedingungen kann der Minister für Arbeit bei Arbeiten, die im Rahmen einer offiziellen, von den zuständigen Behörden organisierten und beaufsichtigten Berufsausbildung verrichtet werden, schriftliche Ausnahmen von der täglichen und wöchentlichen Ruhezeit genehmigen:

  • in Krankenhäusern, Kliniken, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer oder pflegebedürftiger Personen, Kinderheimen und Einrichtungen, die im Bereich der Betreuung oder Erziehung von Kindern tätig sind, und ähnliche Einrichtungen;
  • im sozialpädagogischen Bereich;
  • im Hotel- und Gastronomiegewerbe;
  • in den Streitkräften.

In jedem Fall darf die ununterbrochene tägliche Ruhezeit nicht kürzer als 10 aufeinanderfolgende Stunden sein. Die ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit darf nicht kürzer als 36 aufeinanderfolgende Stunden sein.

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