D5i10 - Können Überstunden durch eine Reduzierung der Arbeitszeit ausgeglichen werden?

Zusätzlich zum Zuschlag für die geleisteten Überstunden legt der Minister für Arbeit auf Vorschlag des Direktors des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts einen Zeitraum fest, in dem die Überstunden durch eine entsprechende Reduzierung der Arbeitszeit ausgeglichen werden müssen. Dieser Zeitraum darf 12 Tage nicht überschreiten.

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