Die gleitende Arbeitszeit ist ein System zur Arbeitsorganisation, das es ermöglicht, die individuelle Arbeitszeit unter Beachtung der gesetzlichen Arbeitszeitbeschränkungen sowie der Gleitzeitbestimmungen frei zu gestalten.
Vorbehaltlich der gesetzlich geregelten Ausnahmen darf die Arbeitszeit höchstens 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche betragen.
Bei dieser Form der Arbeitsorganisation hat der Arbeitnehmer das Recht, seine Tagesarbeitszeit (Anzahl der Arbeitsstunden und Arbeitszeiten) individuell zu gestalten, solange er die betrieblichen Erfordernisse und berechtigten Wünsche der anderen Arbeitnehmer nicht außer Acht lässt.
Wenn sich am Ende des Bezugszeitraums aus der Aufstellung der geleisteten Arbeitsstunden ein Überschuss an Arbeitsstunden gegenüber der gesetzlich oder tariflich/vertraglich festgelegten Arbeitszeit ergibt, gilt dieser Stundenüberschuss als Überstunden, soweit die Leistung dieser Überstunden mit dienstlichen Erfordernissen begründbar ist.
Ergibt die Aufstellung ein Stundendefizit, so ist dieses in einer bestimmten Frist auszugleichen, ohne dass Zuschläge für Überstunden anfallen. Dabei dürfen die gesetzlich festgelegten Obergrenzen von 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.
Bei gesetzlichen Bezugszeiträumen mit einer Dauer von einem Monat oder kürzer kann in der Gleitzeitordnung festgelegt werden, wie viele überschüssige Stunden in den nächsten Bezugszeitraum vorgetragen werden können.