Nein.
Die Vergütungsregelung für Sonntagsarbeit gilt nicht für Arbeitnehmer, bei denen es sich um Führungskräfte handelt.
Begriffsbestimmung
Als Führungskräfte gelten Arbeitnehmer, die die nachstehenden beiden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie beziehen in Anbetracht der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Zeit einen wesentlich höheren Lohn als die an den Tarifvertrag gebundenen oder in anderer Form tarifgebundenen Arbeitnehmer.
- Dieser Lohn ist die Gegenleistung für die Ausübung einer tatsächlichen Leitungsbefugnis oder einer Aufgabe, die ihrer Art nach mit eindeutig bestimmter Befugnis, beträchtlicher Selbständigkeit bei der Arbeitsorganisation und beträchtlicher Freiheit bei der Arbeitszeit verbunden ist, und insbesondere mit dem Fehlen von Einschränkungen bei den Arbeitszeiten.