D5c2 - Wann kann der Arbeitgeber auf Überstunden zurückgreifen?

Auf Überstunden kann nur in den folgenden Ausnahmefällen zurückgegriffen werden:

  • um ein Verderben leicht verderblicher Stoffe oder eine Gefährdung des technischen Arbeitsergebnisses zu verhindern,
  • um die Ausführung besonderer Arbeiten (z. B. die Aufstellung von Inventaren oder Bilanzen, fällige Zahlungsverpflichtungen, Abrechnungen und Rechnungsabschlüsse) zu ermöglichen,
  • in Ausnahmefällen, die das öffentliche Interesse betreffen, und bei Ereignissen, die eine nationale Gefahr darstellen,
  • um mit Maßnahmen auf einen Unfall oder eine drohende Unfallgefahr zu reagieren;
  • im Falle von Notmaßnahmen, um eine ernsthafte Störung des laufenden Betriebs zu vermeiden.

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